🚚 Zoll und MWST beim Autoimport in die Schweiz 2026
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🚚 Zoll und MWST beim Autoimport in die Schweiz 2026

Detaillierte Übersicht über Zollabgaben und Steuern beim Import eines Fahrzeugs.

Kategorie: ImportLetztes Update: 28.3.2026
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Welche Gebühren fallen beim Import an?

Der Begriff „Zölle und Mehrwertsteuer“ kann heutzutage irreführend sein. Für die meisten als Industriegüter eingestuften Personenkraftwagen sind in der Schweiz ab dem 1. Januar 2024 die normalen Zölle abgeschafft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Einfuhr eines Autos kostenlos ist.

Was Sie normalerweise für dauerhafte Importe bezahlen

  • Kfz-Steuer 4 %, berechnet auf den Wert des Fahrzeugs gemäß den Zollbestimmungen.
  • Einfuhrumsatzsteuer von 8,1 %, berechnet auf der Grundlage des Fahrzeugwerts und ausgewählter Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Einfuhr.
  • Gebühren für Abfertigung, Agenturleistungen, Transport zum Bestimmungsort in der Schweiz sowie allfällige Prüfungen oder Zulassungen.

Was man leicht vergisst

  • Eine zu niedrige Rechnung bietet keine Sicherheit: Das Amt kann den Wert in Frage stellen und ihn selbst ermitteln.
  • Für bestimmte Nutzfahrzeuge oder ungewöhnliche Tarifeinstufungen können abweichende Regelungen gelten.
  • Bei den Autobahnvignetten-, Versicherungs- und Zulassungskosten handelt es sich nicht um eine Einfuhrsteuer, sondern sie erhöhen tatsächlich das Betriebsbudget.
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Dokumente und Ablauf an der Grenze

Die dauerhafte Einfuhr eines Fahrzeugs muss beim Check-in gemeldet werden. In der Praxis sind die meisten Verzögerungen nicht auf den Steuersatz selbst zurückzuführen, sondern auf fehlende Dokumente oder eine unklare Beschreibung der Transaktion.

Bereiten Sie Ihre Unterlagen im Voraus vor

  • Eine Rechnung oder ein Kaufvertrag mit klarem Preis und Angaben zu den Parteien.
  • Ausländische Zulassungsbescheinigung und Ausweisdokument des Importeurs.
  • Wenn möglich, COC oder andere Genehmigungsdokumente, falls diese für die Registrierung benötigt werden.
  • Bei der Einfuhr mit eigenen Rädern: gültige Ausfuhrkennzeichen und Reiseversicherung.

Was Sie nach dem Check-in erhalten

  • Für die spätere Anmeldung im Kanton ist eine Verzollungsbestätigung erforderlich.
  • Formular 13.20A, eines der wichtigsten Dokumente für das Straßenverkehrsamt.
  • Abrechnung von Forderungen und Fahrzeugdaten, die umgehend auf Fehler überprüft werden sollten.

Nach der Einfuhr benötigen Sie für die Zulassung noch eine Bestätigung der Haftpflichtversicherung und die vom kantonalen Amt geforderten Fahrzeugpapiere.

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Ausnahmen, CO2 und die häufigsten Fallstricke

Nicht jeder Fall ist gleich. Ein für den normalen Gebrauch erworbenes Fahrzeug, ein Umsiedlungseigentum, ein geerbtes Fahrzeug oder ein Auto, das schon lange im Ausland genutzt wurde, wird anders abgerechnet.

Wo Ausnahmen auftreten

  • Bei Umsiedlungseigentum und bestimmten Erbschaftsverhältnissen können besondere Regelungen oder Erleichterungen gelten, wenn Sie die formellen Voraussetzungen erfüllen.
  • Bei der Erstzulassung von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen in der Schweiz kann sich die Frage der Einhaltung der CO2-Vorschriften stellen.
  • Gebrauchtfahrzeuge, die mehr als 6 Monate früher im Ausland in Verkehr gebracht wurden und eine Laufleistung von mehr als 5.000 km haben, werden in der Regel anders behandelt als ein nahezu neuer Wagen.

Die häufigsten Importfehler

  • Fehlen eines kohärenten Vertrags, unleserliche Beschreibung der Ausrüstung oder Diskrepanz zwischen dem Preis auf der Rechnung und dem Überweisungspreis.
  • Vorausgesetzt, dass nach der Freigabe die Registrierung automatisch erfolgt, ohne weitere Fragen zur Zulassung oder zum technischen Zustand.
  • Die Kosten der Zollagentur werden mit den staatlichen Steuern verwechselt und das Gesamtbudget wird unterschätzt.

Weicht der Fall vom einfachen Kauf eines Privatwagens ab, lohnt es sich, vor der Überweisung den Sachverhalt mit dem BAZG und dem kantonalen Strassenverkehrsamt abzuklären.