Welche Gebühren fallen beim Import an?
Der Begriff „Zölle und Mehrwertsteuer“ kann heutzutage irreführend sein. Für die meisten als Industriegüter eingestuften Personenkraftwagen sind in der Schweiz ab dem 1. Januar 2024 die normalen Zölle abgeschafft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Einfuhr eines Autos kostenlos ist.
Was Sie normalerweise für dauerhafte Importe bezahlen
- Kfz-Steuer 4 %, berechnet auf den Wert des Fahrzeugs gemäß den Zollbestimmungen.
- Einfuhrumsatzsteuer von 8,1 %, berechnet auf der Grundlage des Fahrzeugwerts und ausgewählter Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Einfuhr.
- Gebühren für Abfertigung, Agenturleistungen, Transport zum Bestimmungsort in der Schweiz sowie allfällige Prüfungen oder Zulassungen.
Was man leicht vergisst
- Eine zu niedrige Rechnung bietet keine Sicherheit: Das Amt kann den Wert in Frage stellen und ihn selbst ermitteln.
- Für bestimmte Nutzfahrzeuge oder ungewöhnliche Tarifeinstufungen können abweichende Regelungen gelten.
- Bei den Autobahnvignetten-, Versicherungs- und Zulassungskosten handelt es sich nicht um eine Einfuhrsteuer, sondern sie erhöhen tatsächlich das Betriebsbudget.
